Trinkwasserverordnung Bremen

Bleirohre findet man auch heute noch häufig in Häusern, die vor 1970 gebaut wurden. Auch die Hausanschlussleitung (von der Grundstücksgrenze zum Haus) kann noch aus Blei bestehen. Das Problem ist, dass aus diesen Rohren Blei an das Trinkwasser abgeben werden kann. Je nach Standzeiten des Wassers in der Leitung können also unterschiedliche Bleikonzentrationen im Trinkwasser nachgewiesen werden. Der Bleigehalt im Wasser hängt also stark von den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner ab.

Das über Bleirohre abgegebene Blei gelangt über den Wasserkonsum in den Körper. Dort wirkt sich Blei unter anderem auf das Nerven- und Blutbildungssystem aus. Bei jungen Menschen können auch die Intelligenz-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistungen beeinträchtigt werden. Zum Teil wird Blei wieder ausgeschieden, zum Teil aber auch in Zähnen oder Knochen gespeichert. Im Knochen deponiertes Blei kann in körperlichen Stresssituationen (zum Beispiel Krankheit, aber auch Schwangerschaft) wieder mobilisiert werden und erneut in den Blutkreislauf gelangen. Die Trinkwasserversorgung soll daher nicht über Bleileitungen erfolgen.

Die Trinkwasserverordnung wurde im Dezember 2013 novelliert und legt seitdem einen neuen Grenzwert für Blei im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert wurde von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l abgesenkt.

 


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