Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Erhöhung

Grundsteuer

Jedes Finanzamt fordert für Kaufaktivitäten (z. B. Haus kaufen Bremen) von Grundstücken eine Grunderwerbsteuer, die in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist. In Bremen beträgt der Steuersatz für den Grunderwerb zur Zeit 5 % des Wertes, z. B. des Kaufpreises. Diese Steuer gehört zu den Kaufnebenkosten.

Bisher wurde als Berechnungsgrundlage der Kaufpreis herangezogen, aber vermindert um die Posten "Einbauten" und "Instandhaltungsrücklage". Ersteres galten als Mobilien, also nicht als Immobilie, das zweite war ein Geldposten, also ebenfalls keine Immobilie.

Das ist seit dem 16.09.2020 teilweise anders geregelt. Nun ist bei Erwerb von Teileigentum der Kaufpreis als Grundlage nicht mehr um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Im Gegensatz zur Grundsteuer wird die Grunderwerbsteuer auch nicht als Hebesatz erhöht, sondern der Prozentsatz wird heraufgesetzt. Die Grunderwerbsteuer beschert den Bundesländern Rekordeinnahmen, insbesondere da sehr viel Bewegung am Markt herrscht und die Immobilienpreise stark gestiegen sind.

Der Vorschlag, die Steuer für einige Jahre auszusetzen, um die Bautätigkeit anzukurbeln, wird von vielen Bundesländern verworfen - aus Angst vor zu großen Einnahmeausfällen.

Die hohe Steuerbelastung steht im absoluten Kontrast zu den Absichten der Politik, den Bau von Wohnungen und die Eigentumsbildung stärker zu fördern.

 

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