Energieausweis Bremen
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Das Thema „Energieausweis“ ist bekannt: durch den Verbrauchsausweis werden die Heizverbräuche dokumentiert, der Bedarfsausweis ermittelt die "Durchlässigkeit" der Gebäudehülle.
Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht.
Bei Verkauf oder Vermietung müssen die Kennwerte des Energieausweises bereits in Anzeigen, Schildern etc. aufgeführt werden. Der Energieausweis selbst muss in voller Länge bei jeder Besichtigung frei zugänglich sein. Bei erfolgreichem Verkauf oder Vermietung muss seit dem 01.05.2014 dem neuen Nutzer der Energieausweis ausgehändigt werden.
Der Energieausweis muss zudem generell bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden ausgestellt werden.
Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:
- Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäude
- Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
- Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
- bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesondere bei Teilvermietungen und Leasing)
- öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1.000 m² Nutzfläche haben.
Für folgende Gebäude ist der Energieausweis unverbindlich:
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Ferienhäuser
- kleine unbeheizte Gebäude mit einer Nettogesamtfläche, die 50 m² nicht übersteigt
- Abrissgebäude
- Kirchen
In Bezug auf den Energieausweis gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.