Energieausweis Bremen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Trotz starker medialer Präsenz des Themas „Energieausweis“ wurde erst für einen Bruchteil der vorhandenen Immobilien in Bremen ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellt.

Das überrascht besonders, da der Energieausweis schon seit längerem in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) gesetzlich verbindlich verankert und vorgeschrieben ist. Man kann daraus ableiten, dass die gewünschte Akzeptanz leider noch nicht erreicht ist, obwohl es bei Nichtvorhandensein eines Energieausweises in bestimmten Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden können.

Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht.

Bei Verkauf oder Vermietung müssen die Kennwerte des Energieausweises bereits in Anzeigen, Schildern etc. aufgeführt werden. Der Energieausweis selbst muss in voller Länge bei jeder Besichtigung frei zugänglich sein. Bei erfolgreichem Verkauf oder Vermietung muss seit dem 01.05.2014 dem neuen Nutzer der Energieausweis ausgehändigt werden.

Der Energieausweis muss zudem generell bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden ausgestellt werden.

Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:

  • Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäude
  • Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
  • Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
  • bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesondere bei Teilvermietungen und Leasing)
  • öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1.000 m² Nutzfläche haben.

Für folgende Gebäude ist der Energieausweis unverbindlich:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Ferienhäuser
  • kleine unbeheizte Gebäude mit einer Nettogesamtfläche, die 50 m² nicht übersteigt
  • Abrissgebäude
  • Kirchen

In Bezug auf den Energieausweis gibt es zwei verschiedene Ausweistypen bzw. Ausweisarten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

In Bezug auf die Energieausweiserstellung kommt eine neue Verpflichtung für die Käufer hinzu. Demnach müssen die Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch  zum Energieausweis durchführen mit einer Person, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Unsere Kooperationspartner verfügen diesbezüglich natürlich über die hierfür erforderliche Qualifikation.


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