Meldegesetz

Das neue Melderechtsgesetz tritt in Kraft

Zum 1.11.2015 wird ein neues Melderechtsgesetz in Kraft treten. Ziel ist es, Scheinwohnorte zu verhindern. Deshalb müssen ab November Vermieter bei jedem Ein- und Auszug eine Meldebescheinigung ausstellen und den Mietern übergeben. Laut Melderechtsgesetz kann den Behörden die Veränderung auch online mitgeteilt werden.

Diese Wohnbescheinigung muss laut Mietrechtsänderungsgesetz innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden, sonst droht ein bußgeld von 1000,- €. Bei Gefälligkeitsbescheinigungen droht sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Laut Melderechtsgesetz kann sich ein Mieter nur mit dieser Bescheinigung ummelden. Folgende Angaben müssen unbedingt gemacht werden:

•Name und Anschrift des Vermieters
•Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
•die Anschrift der Wohnung
•die Namen der meldepflichtigen Personen

 

Für den Vermieter oder die Hausverwaltung bringt das neue Melderechtsgesetz ab 2015 einen Mehraufwand mit sich. Kommen Sie Ihrer Bescheinigungspflicht nicht innerhalb von 2 Wochen nach, wird die Melderechtsbehörde bei Ihnen nachhaken!

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