Grundflächenberechnung

Wohnflächenberechnung

Bei Abschluss eines Mietvertrags möchten alle Beteiligten wissen, wie die Wohnflächenberechnung erfolgte. Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbare Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Die Wohnfläche steht ausschließlich den Mietern der betreffenden Wohnung zur Verfügung. Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
Die Wohnfläche bzw. Grundfläche wird ermittelt, indem erst einmal festgestellt wird, was überhaupt in die Wohnfläche einfließt. Dabei umfasst die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören.

Wohnfläche:

  • Wohnraum in der Wohnung
  • Wintergärten, Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume
  • Balkone, Loggien, Dachgärten- und Terrasse (anteilig mit 25 % oder 50 % sofern ausschließlich zur Wohnung gehörend)

KEINE Wohnfläche:

  • Waschküchen und Trockenräume
  • Kellerräume und Heizungsräume
  • Abstell- und Kellerersatzräume (außerhalb der Wohnung)
  • Bodenräume
  • Garagen

Für Details: Bremische Landesbauordnung (BremLBO)

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