Energieausweis

Trotz starker medialer Präsenz des Themas „Energieausweis“ wurde erst für einen Bruchteil der vorhandenen Immobilien in Bremen ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erstellt.

Das überrascht besonders, da der Energieausweis schon seit längerem in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) gesetzlich verbindlich verankert und vorgeschrieben ist. Man kann daraus ableiten, dass die gewünschte Akzeptanz leider noch nicht erreicht ist, obwohl es bei Nichtvorhandensein eines Energieausweises in bestimmten Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden können.

Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht.Bei Verkauf oder Vermietung müssen die Kennwerte des Energieausweises bereits in Anzeigen, Schildern etc. aufgeführt werden. Der Energieausweis selbst muss in voller Länge bei jeder Besichtigung frei zugänglich sein. Bei erfolgreichem Verkauf oder Vermietung muss seit dem 01.05.2014 dem neuen Nutzer der Energieausweis ausgehändigt werden.

Der Energieausweis muss zudem generell bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden ausgestellt werden.

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