Was ist die Schufa?

„Die Schufa“ heißt offiziell Schufa Holding AG und ist eine der großen Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Auskunfteien haben den Geschäftszweck, ihren Vertragspartnern Informationen zur Bonität Dritter zu übermitteln.

Die Datenübermittlung erfolgt bei der Schufa auf elektronischem Weg und fällt daher unter das Bundesdatenschutzgesetz. Auf Drängen der Verbraucherschützer dürfen Kundendaten nur dann an die Schufa übermittelt werden, wenn dieser der Übermittlung vorher zustimmt. (BGH-Urteil vom 19. September 1985, siehe BGHZ 95, S. 362 ff, sog. „Schufa-Klausel“)

Die Datenübermittlung ist in § 28a BDSG geregelt. Danach dürfen personenbezogene Daten über eine Forderung nur übermittelt werden, - wenn die Forderung durch Urteil festgestellt ist oder - ein Vollstreckungstitel gem § 794 ZPO vorliegt, wenn - die Forderung unbestritten in der Insolvenztabelle festgestellt ist, der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder - wenn der Betroffene mindestens zweimal schriftlich nach der Fälligkeit gemahnt wurde, - zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen, - die Übermittlung der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und - der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

Die Schufa speichert nicht nur Daten aus der „Schufa-Klausel“, sondern auch Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen. Dazu gehören z. B.  eidesstattliche Versicherungen. Die Schufa ist außerdem berechtigt. Pfändungsschutzkonten zu speichern.

Datenspeicherung

Viele Daten, die die Schufa speichert, werden ihr von Vertragspartnern wie Banken  und Versicherungen übermittelt. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Nur einen Teil ermittelt die Schufa selbst, z. B. aus Schuldnerverzeichnissen der Gerichte.

Inhalte

Folgende Daten werden gespeichert:

Kontaktdaten:     Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname), aktuelle Anschrift, frühere Anschriften (somit auch "Umzugsverhalten")

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts: - Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit, - Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto), ausgegebene Kreditkarten, - Einrichtung eines Telekommunikationskontos (Laufzeitverträge), - Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten

  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind, - Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung - Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot - Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen - Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis) - Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung - Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) - Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Anfragen

  • Anfragen nach Branche,
  • Konditionsanfragen

Von der Speicherung werden die Einkommensverhältnisse oder der Kontostand ausgenommen.

Kürzel zur Speicherung ausgewählter Merkmale in der Schufa

CA: Kreditkarte in Abwicklung CC: Kreditkarte   GI: Girokonto       IA: Insolvenzantrag TK: Telekommunikationskonto SU: Suchauftrag WS: Widerspruch

Folgende Merkmale werden nicht mehr neu eingemeldet oder wurden durch andere Merkmale ersetzt:

GK: Kündigung Girokonto       LP: Lohnpfändung  SM: Scheckkartenmissbrauch VB: Vollstreckungsbescheid  ZW: Zwangsvollstreckung EV: Eidesstattliche Versicherung HB: Haftbefehl SW: Widerspruch

Löschung der Daten

Die Schufa löscht im Regelfall die Daten drei Jahren nach Erledigung der Forderung. Bei kleineren Beträgen (bis 2000 €, untituliert) werden von der Schufa Eintragungen umgehend gelöscht, sobald die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen ist. Bei Minderjährigen erfolgt die Löschung direkt nach der Rückzahlung.

Kontodaten sowie Versandhandelskonten werden sofort nach Kontoauflösung gelöscht.

Geschäftspartner

Es gibt drei Kategorien, in die die Geschäftspartner der Schufa eingeteilt werden:

A-Vertragspartner (Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften): diese Vertragspartner erhalten alle gespeicherten Merkmale.

B-Vertragspartner (Versandhandel, Telekommunikationsunternehmen, Elektronischer Handel und sonstige Unternehmen, Handel) erhalten Negativmerkmale. Aber auch andere Unternehmen wie z. B. Versicherungen fragen bei der Schufa Daten ab, um ihre Kunden in Risikokategorien einteilen zu können.

F - Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten, wenn die entsprechende Person in irgendeiner Situation schon einmal der Informationsweitergabe im Rahmen einer unterzeichneten  Schufa-Klausel eingewilligt hat.

Eigenauskunft

Jede Person hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten. Ebenso müssen fehlerhafte Daten korrigieren werden. Diese Auskunft ist nach § 34 BDSG einmal im Jahr kostenfrei.

Außerdem bietet die Schufa eine „Bonitätsauskunft“ und „Auskunft online“ an, die allerdings kostenpflichtig sind. Für eine Gebühr von z. Z. 18,50 € können sich kunden im  Schufa-Portal anmelden. Damit erhalten sie die Möglichkeit, online die über sie gespeicherten Daten abzufragen.

Auf Wunsch können Nutzer aber auch einen Service abonnieren, der die Nutzer sofort informiert, wenn Vertragspartner Daten abfragen oder wenn gespeicherte Daten geändert werden. Es kann so auch laufend über den aktuellen Score informiert werden.

Falls Korrekturen notwendig und gewünscht sind, können diese Änderungswünsche beim Verbraucherservicezentrum in Hannover angemeldet werden. Außerdem steht Kunden ein Schufa-Verbraucherservicetelefon zur Verfügung.

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