Grundsteuer

Die Grundsteuer

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer wird die Grundsteuer erhoben. Anders als die Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grund und Boden erhoben wird. Jeder Grundstückseigentümer (darunter fallen auch die Eigentümer von Eigentumswohnungen) ist Schuldner der Grundsteuer. Gehört das Grundstück mehreren Personen, so schulden alle die Grundsteuer gesamtschuldnerisch.
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes und der Steuermesszahl des Finanzamtes ermittelt und wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Gemeinden haben mit der Wahl des Hebesatzes also Einfluss auf die Grundsteuerbelastung.
Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer „A“ (agrarisch) für unbebaute Grundstücke und der Grundsteuer „B“ (baulich) für bebaute Grundstücke unterschieden.
Für den Vermieter besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskostenart auf den Mieter vertraglich umzulegen, sodass die Grundsteuer für den Eigentümer nur ein „durchlaufender Posten“ ist.

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